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Karin Prien (CDU), Bundesministerin fuer Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, aufgenommen im Rahmen der Jubilaeumsveranstaltung 40 Jahre Ratifizierung der UN-Frauenrechtskonvention in Berlin, 12.12.2025. Foto: Kira Hofmann / photothek

Weltweit geraten die Prinzipien universeller Menschenrechte unter Druck, auch Frauenrechte und Maßnahmen internationaler Gleichstellungspolitik werden vermehrt angegriffen. Diese Entwicklungen erfordern Antworten aus der Zivilgesellschaft. Wenn internationale Mechanismen an Wirksamkeit verlieren, wird es umso wichtiger, das Bewusstsein für die Verpflichtungen aus der Frauenrechtskonvention stärker in der Praxis zu verankern – in Politik, Verwaltung, Justiz und Zivilgesellschaft.  

Wie das Abkommen für aktuelle Herausforderungen konkret nutzbar gemacht werden kann,  zeigte sich bei der digitalen Fachveranstaltung „Gewaltschutz als Menschenrecht im digitalen Zeitalter“, die die CEDAW-Allianz gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte im September 2025 organisierte. Über 300 Teilnehmende diskutierten, wie bestehende Menschenrechtsabkommen– darunter CEDAW, die Kinder- und Behindertenrechtskonvention sowie die Istanbul-Konvention – genutzt werden können angesichts aktueller Herausforderungen, die sich aus der zunehmenden Nutzung neuer Technologien für den Gewaltschutz ergeben.  

Frank Schwabe, parlamentarischer Staatssekretär im BMJV und
Prof. Dr.  Beate Rudolf, Direktorin des DIMR, geben Inputs zu digitaler
Gewalt als Menschenrechtsthema, DF-Referentin Monika Remé moderiert.
Wie kann das Menschenrecht auf Gewaltschutz angesichts rasanter
technologischer Entwicklungen wirksam umgesetzt werden?
Expertinnen im Austausch bei der Paneldiskussion.

Frauenrechte politisch und juristisch voranbringen 

Eine große Herausforderung in der vollumfänglichen Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention liegt auch in ihrem geringen Bekanntheitsgrad bei den politisch Verantwortlichen und bei juristischem Fachpersonal. Rechte werden erst dann wirksam, wenn sie angewendet werden. Die CEDAW-Allianz Deutschland arbeitete daher auch im vergangenen Jahr gezielt daran, die Konvention dort sichtbar zu machen, wo sie Wirkung entfalten kann – etwa durch Workshops mit verschiedenen Themenschwerpunkten für kommunale Akteur*innen oder ein Parlamentarisches Frühstück mit den neu gewählten Abgeordneten des Bundestags. 

Mitglieder der CEDAW-Allianz mit Abgeordneten nach dem Parlamentarischen Frühstück (Foto: CEDAW-Allianz Deutschland)

Neues Booklet

Ende 2025 hat sie zudem den deutschen Konventionstext im handlichen Booklet-Format herausgegeben. Bundesministerin Karin Prien würdigt das Abkommen in einem Vorwort und stellte die Veröffentlichung auf der Festveranstaltung des BMBFSFJ anlässlich des 40-jährigen Jahrestags der Ratifizierung durch die Bundesrepublik vor. Damit setzt die CEDAW-Allianz ein klares Signal: Gerade in Zeiten zunehmender Angriffe auf Geschlechtergerechtigkeit und Menschenrechte braucht es nicht weniger, sondern mehr Orientierung an verbindlichen internationalen Standards. Dieser Einsatz für eine vollumfängliche Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention geht auch 2026 unermüdlich weiter. 

Paritätische Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen, Beseitigung struktureller Benachteiligungen, Frauenförderung, Schließen der Gender Gaps, Leben frei von Gewalt und vieles mehr sind Anforderungen der UN Frauenrechtskonvention (CEDAW),  die auch in Deutschland unmittelbar geltendes Recht ist. Dies muss endlich in der Regierungspraxis aber auch in der juristischen Aus- und Fortbildung sowie in der Rechtssprechung seinen Niederschlag finden.

Elke Ferner, Verantwortliche für Strukturen der nationalen Gleichstellungspolitik