Selbstbestimmungsgesetz Das lange Warten
Seit Juni 2022 engagiert sich der DF öffentlich und in der Politik für ein diskriminierungsfreies Selbstbestimmungsgesetz. Doch die Bundesregierung lässt sich Zeit bei dem Vorhaben, das trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen seit langem fordern und schürt dabei Vorurteile.
Selbstbestimmungsgesetz jetzt
Über Namen und Geschlechtseintrag selbstbestimmt und ohne die Einmischung Dritter entscheiden zu können, ist ein historischer Schritt für Personen, deren Geschlechtseintrag und Geschlechtsidentität nicht übereinstimmen. Für sie ist ein Selbstbestimmungsgesetz der Schlüssel zu einem diskriminierungsarmen Leben und Teilhabe.
Entsprechend euphorisch wurde die Ankündigung der Bundesregierung aufgenommen, das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz endlich durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Im Herbst 2023 legte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf vor.
Der Deutsche Frauenrat hat die Pläne der Ampelregierung grundsätzlich begrüßt und in der Öffentlichkeit dafür geworben, dass es sich beim Selbstbestimmungsgesetz um ein feministisches Projekt handelt. Rechte für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen stehen nicht im Widerspruch zu Frauenrechten. Im Gegenteil, ein Selbstbestimmungsgesetz ist ein entscheidender Schritt zu größerer Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt in einer freiheitlichen Demokratie. Das wiederholte die DF-Vorsitzende Dr. Beate von Miquel auch in verschiedenen Zeitungsinterviews, wie in der taz.
Gesetzentwurf schürt Vorurteile
Doch wie viel Skepsis und Misstrauen trans* Personen noch immer entgegenschlägt, spiegelt sich auch deutlich im Gesetzentwurf der Bundesregierung wider. Dieser enthält Regelungen, die unnötige Härten mit sich bringen und falsche Vorurteile über trans* Personen als potenziell gefährliche oder gewalttätige Menschen reproduzieren. Gleiches gilt für die sehr ausführliche Gesetzesbegründung, deren Tonlage ein pauschales Misstrauen gegenüber trans* Personen vermittelt und ihre Perspektive außer Acht lässt.
Diese Kritik hält der DF über unterschiedliche Kanäle aufrecht und dringt auf Verbesserungen des Gesetzentwurfs. Im Oktober 2023 fanden zahlreiche Lobbygespräche zu dem Gesetz statt, u.a. mit den Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich (SPD), Britta Hasselmann (Bündnis 90/Die Grünen) und mit dem Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann.
Im November 2023 reichte der DF seine offizielle Stellungnahme zum Gesetzentwurf ein und war auch zur Expert*innen-Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestag geladen.
Neben dem DF üben zahlreiche weitere zivilgesellschaftliche Fachverbände deutliche Kritik an dem Gesetz und mahnen konkrete Verbesserungen an. Gemeinsam mit ihnen dringt der DF darauf, trans*feindliche Narrative aus dem Gesetzentwurf zu streichen und das Gesetz rasch zu verabschieden.